Teilzeitbeschäftigung ist in folgenden Wehrdienstarten zulässig:
- 1.
Wehrdienst als Berufssoldatin oder Berufssoldat,
- 2.
Wehrdienst als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit und
- 3.
Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft.