Die Genehmigung von Sonderurlaub ist zu widerrufen, wenn
- 1.
zwingende dienstliche Gründe dies erfordern,
- 2.
der Sonderurlaub zu einem anderen als dem genehmigten Zweck verwendet wird,
- 3.
andere Gründe, die die Beamtin oder der Beamte zu vertreten hat, den Widerruf erfordern.