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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung
Art 1 

Folgenden in New Delhi am 8. Oktober 2008 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
1.
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung,
2.
der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indien zur Durchführung des Abkommens vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung.
Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.