Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022) § 1Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 39 167 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2022 beträgt 38 901 Euro.
(3) Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.