Verordnung über nicht überführte Leistungen der Sonderversorgungssysteme der DDR (Sonderversorgungsleistungsverordnung - SVersLV) § 8aLeistungen öffentlich-rechtlicher Art
Den Renten wegen Alters oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Sinne der §§ 6 bis 8 stehen ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art gleich.