Die Zeit, während der ein Berufssoldat nach Vollendung des 17. Lebensjahres vor seinem Eintritt in die Bundeswehr
- 1.
- besondere Fachkenntnisse erworben hat, die die notwendige Voraussetzung für seine Verwendung in einem Fachgebiet in der Bundeswehr bilden, oder
- 2.
- als Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes tätig gewesen ist,
