1.3 | Prüfungsfaktoren |
| Art der Prüfung | Prüfungsfaktor f für Aufzüge der Gruppe |
I | II | III | IV |
Abnahmeprüfung | | | | |
Prüfung der Anzeigeunterlagen | | | | |
1.3.1 | für die Unterlagen der ersten Aufzugsanlage | 1,20 | 1,20 | 1,20 | 1,20 |
1.3.2 | für die gleichzeitig eingereichten Unterlagen jeder weiteren Aufzugsanlage derselben Ausführung und desselben Betriebes | 0,60 | 0,60 | 0,60 | 0,60 |
| Prüfung der Aufzugsanlage | | | | |
1.3.3 | für die erste Aufzugsanlage | 1,55 | 1,55 | 1,55 | 1,55 |
1.3.4 | für jede weitere an demselben Tage geprüfte Aufzugsanlage desselben Betriebes, sofern diese Prüfung an diesem Tag zu Ende geführt ist | 1,40 | 1,40 | 1,40 | 1,40 |
1.3.5 | Wiedererrichtung eines Bauaufzuges mit Personenbeförderung | 1,30 | | | |
| Wiederkehrende Prüfungen Hauptprüfung | | | | |
1.3.6 | für die erste Aufzugsanlage | 1,00 | 1,00 | 1,00 | 1,00 |
1.3.7 | für jede weitere an demselben Tage geprüfte Aufzugsanlage desselben Betriebes, sofern diese Prüfung an diesem Tag zu Ende geführt ist | 0,90 | 0,90 | 0,90 | 0,90 |
1.3.8 | Zwischenprüfung | 0,50 | 0,50 | 0,75 | 0,90 |
1.4 | Zuschläge | |
1.4.1 | Bei mehr als 5 Zugangsstellen beträgt der Zuschlag für jede weitere Zugangsstelle | 21,- DM. |
1.4.2 | Bei mehr als 25m Förderhöhe beträgt der Zuschlag für jede weiteren und angefangenen 25m | 42,- DM. |
| Dieser Zuschlag wird bei Zwischenprüfungen nicht erhoben, wenn Zuschläge nach Nummer 1.4.1 berechnet werden. | |
1.4.3 | Bei Aufzügen - ausgenommen Fassadenaufzüge mit mehr als 1.000 kg Tragfähigkeit beträgt der Zuschlag für jede weiteren und angefangenen 1.000 kg | 21,- DM. |
| Dieser Zuschlag wird bei Zwischenprüfungen nicht erhoben. | |
1.4.4 | Bei Fassadenaufzügen mit mehr als 150 kg Tragfähigkeit beträgt der Zuschlag für jede weiteren und angefangenen 100 kg | 20,- DM. |
1.4.5 | Bei Aufzügen, deren Geschwindigkeit nicht über den gesamten Fahrbereich durch eine feste Netzfrequenz bestimmt ist, beträgt der Zuschlag | 79,- DM. |
| Dieser Zuschlag wird nicht erhoben bei hydraulischen Aufzügen mit von Kolben bewegten Lastaufnahmemitteln, deren Geschwindigkeit durch fest eingestellte Ventilquerschnitte oder festgelegte und elektrisch überwachte Schieberstellungen bestimmt ist. | |
1.4.6 | Bei maschinellem Antrieb von Fahrschacht- oder Fahrkorbtüren oder entsprechenden Ersatzmaßnahmen an den Fahrkorbzugängen beträgt der Zuschlag für jeden Antrieb bzw. Fahrkorbzugang | 21,- DM. |
1.4.7 | Bei Aufzügen | |
| - mit elektrischer Steuerung für Einfahren und Nachstellen bei geöffneter Fahrschacht- oder Fahrkorbtür oder | |
- mit Rampenfahrt oder | |
- mit Umgehungsschaltung oder | |
- mit hydraulischem Antrieb und Absinkverhinderungsschaltung | |
beträgt der Zuschlag | 40,- DM. |
Dieser Zuschlag wird je Anlage nur einmal berechnet. | |
1.4.8 | Bei Aufzügen in explosionsgeschützter Ausführung beträgt der Zuschlag | 79,- DM. |
1.4.9 | Bei Fassadenaufzügen mit mehr als 25 m Länge der waagerechten Fahrbahn beträgt der Zuschlag für jede weiteren und angefangenen 25 m | 38,- DM. |
1.4.10 | Bei Aufzügen mit Anschluss an eine Fernnotrufleitzentrale beträgt der Zuschlag | 40,- DM. |
1.4.11 | Bei Aufzügen mit besonderer Ausrüstung als Feuerwehraufzug | nach Zeitaufwand. |