Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV)
§ 61 Ausbildungsstätten, Dauer

Die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen dauert 75 Stunden innerhalb von mindestens zwei Wochen, die aufeinander folgen sollen. Sie erfolgt in Dienststellen der Veterinärverwaltung.