Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten III.Schlußvorschriften
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.