Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin* (Textil- und Modeschneiderausbildungsverordnung - TexModSchneiderAusbV) § 9Prüfungsbereiche von Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: