Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 7.
Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 8.
Beraten und Betreuen von Kunden,
- 9.
Vorbereiten und Vorbehandeln des Behandlungsgutes,
- 10.
Einstellen, Bedienen und Überwachen von Wasch- und Reinigungsmaschinen sowie von Wasch- und Reinigungsanlagen,
- 11.
Prozesstechnik,
- 12.
Nachbehandeln und Finishen des Behandlungsgutes,
- 13.
Anwenden von Desinfektionsverfahren und Durchführen von Hygienemaßnahmen,
- 14.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.