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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Produktgestalter-Textil/Produktgestalterin-Textil wird staatlich anerkannt.
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