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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs
Art 1 

Dem in Paris am 15. Dezember 1958 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.