Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 20 Temperaturanforderungen für die Lagerung und Beförderung von Eiern
Wer Hühnereier gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, hat diese ab dem 18. Tag nach dem Legen bei einer Temperatur von + 5 °C bis + 8 °C zu lagern oder zu befördern.
