- 1.
der Absonderung, Einsperrung oder Bewachung kranker oder verdächtiger Tiere,
- 2.
von Maßnahmen diagnostischer Art, einer Impfung oder Heilbehandlung bei Tieren,
- 3.
eines Verbringungsverbotes für Tiere eines Bestandes oder eines Gebietes,
- 4.
über die Untersagung der Anwendung oder der Abgabe, den Rückruf oder die Sicherstellung eines immunologischen Tierarzneimittels oder die Untersagung der Anwendung eines In-vitro-Diagnostikums,
- 5.
der Tötung von Tieren,
- 6.
der unschädlichen Beseitigung toter Tiere, von Teilen von Tieren oder Erzeugnissen,
- 7.
der Reinigung, Desinfektion oder Entwesung,
- 8.
eines Verbotes oder einer Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs,
- 9.
über die Verpflichtung zur verstärkten Bejagung oder eines Verbotes oder einer Beschränkung der Jagd,
- 10.
der Suche nach verendeten wildlebenden Tieren,
- 11.
eines Verbotes oder einer Beschränkung der Nutzung landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Flächen,
- 12.
über die Duldung von Maßnahmen zur Absperrung von Räumlichkeiten, Örtlichkeiten oder Gebieten,
die auf eine Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 oder 2, § 26 Absatz 1 oder 2 Nummer 1 oder auf § 39 Absatz 2 gestützt ist, hat keine aufschiebende Wirkung. Ferner hat die Anfechtung einer Anordnung keine aufschiebende Wirkung, soweit