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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Tierschutzkommissions-Verordnung)
§ 2 Zusammensetzung

Die Tierschutzkommission besteht aus zwölf Mitgliedern. Ihr gehören an:
vier Sachverständige überregionaler Tierschutzverbände,
ein Sachverständiger eines überregionalen Tierhalterverbandes,
ein Sachverständiger der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
je ein Wissenschaftler aus dem Bereich
der Geisteswissenschaften,
der Verhaltenskunde,
der Tierhaltung,
der biomedizinischen Grundlagenforschung,
der Medizin und
der Veterinärmedizin.