Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
 Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
§ 4Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
  
 Abschnitt 2
 Anforderungen an das Halten von Kälbern
§ 5Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern
§ 6Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
§ 7Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
§ 8Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen
§ 9Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen
§ 10Platzbedarf bei Gruppenhaltung
§ 11Überwachung, Fütterung und Pflege
  
 Abschnitt 3
 Anforderungen an das Halten von Legehennen
§ 12Anwendungsbereich
§ 13Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
§ 13aBesondere Anforderungen an die Bodenhaltung
§ 13bBesondere Anforderungen an die Kleingruppenhaltung
§ 14Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen
§ 15Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
  
 Abschnitt 4
 Anforderungen an das Halten von Masthühnern
§ 16Anwendungsbereich
§ 17Sachkunde
§ 18Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner
§ 19Anforderungen an das Halten von Masthühnern
§ 20Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof
  
 Abschnitt 5
 Anforderungen an das Halten von Schweinen
§ 21Anwendungsbereich
§ 22Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine
§ 23Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel
§ 24Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen
§ 25Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber
§ 26Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen
§ 27Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln
§ 28Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln
§ 29Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen
§ 30Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
  
 Abschnitt 6
 Anforderungen an das Halten von Pelztieren
§ 31Verbot der Haltung bestimmter Tiere
§ 32Anwendungsbereich
§ 33Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere
§ 34Allgemeine Anforderungen an das Halten von Pelztieren
§ 35Besondere Anforderungen an das Halten von Nerzen, Iltissen, Füchsen und Marderhunden
§ 36Besondere Anforderungen an das Halten von Sumpfbibern und Chinchillas
  
 Abschnitt 7
 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
§ 37Ordnungswidrigkeiten
§ 38Übergangsregelungen
§ 39Inkrafttreten, Außerkrafttreten