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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes 1 , 2 (Tierzuchtdurchführungsverordnung - TierZDV)
§ 31
Zulassungsvoraussetzungen
An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer
1.
die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und
2.
eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.
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