Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2Begriffsbestimmungen
 
Abschnitt 2
Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
§ 3Anerkennung
§ 4Verfahren
§ 5Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen
§ 6Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung
§ 7Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung
§ 8Ermächtigungen
 
Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt
§ 9Monitoring
§ 10Ermächtigungen
§ 11Erlass von Verwaltungsvorschriften
 
Abschnitt 4
Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren,
Samen, Eizellen und Embryonen
§ 12Zuchttiere
§ 13Abgabe von Samen
§ 14Verwendung des Samens
§ 15Abgabe von Eizellen und Embryonen
§ 16Verwendung von Eizellen und Embryonen
§ 17Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten
§ 18Ermächtigungen
 
Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
§ 19Drittlandseinfuhr
§ 20Ermächtigungen
§ 21Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden
 
Abschnitt 6
Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
§ 22Überwachung, Ausnahmen
§ 23Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr
§ 24Bekanntmachung
§ 25Schiedsverfahren
§ 26Bußgeldvorschriften
 
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 27Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
§ 28Übergangsvorschriften
§ 29Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 30Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrechts
 
Anlage 1Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen
Anlage 2Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister
Anlage 3Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
Anlage 4Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen
Anlage 5Anforderungen an Bescheinigungen für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr