zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über Zuchtorganisationen (Tierzuchtorganisationsverordnung - TierZOV)
§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
zum Seitenanfang
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular