Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,
- 6.
Gestalten und Konstruieren von Erzeugnissen,
- 7.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 8.
Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
- 9.
Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von Halbzeugen,
- 10.
Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen,
- 11.
Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen,
- 12.
Behandeln und Veredeln von Oberflächen,
- 13.
Durchführen von Holzschutzmaßnahmen,
- 14.
Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten,
- 15.
Instandhalten von Erzeugnissen,
- 16.
Kundenorientierung und Serviceleistungen,
- 17.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.