Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
 Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 1aBegriffsbestimmungen
§ 2Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespenderegister, Organ- und Gewebespendeausweis
 
 Abschnitt 2
Entnahme von Organen
und Geweben bei toten Spendern
§ 3Entnahme mit Einwilligung des Spenders
§ 4Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
§ 4aEntnahme bei toten Embryonen und Föten
§ 5Nachweisverfahren
§ 6Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
§ 7Datenerhebung und -verwendung; Auskunftspflicht
 
 Abschnitt 3
Entnahme von Organen
und Geweben bei lebenden Spendern
§ 8Entnahme von Organen und Geweben
§ 8aEntnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
§ 8bEntnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
§ 8cEntnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
 
 Abschnitt 3a
Gewebeeinrichtungen,
Untersuchungslabore, Register
§ 8dBesondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen
§ 8eUntersuchungslabore
§ 8fRegister über Gewebeeinrichtungen
 
 Abschnitt 4
Vermittlung und Übertragung
bestimmter Organe, Transplantationszentren,
Zusammenarbeit bei der
Entnahme von Organen und Geweben
§ 9Zulässigkeit der Organübertragung, Vorrang der Organspende
§ 10Transplantationszentren
§ 11Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
§ 12Organvermittlung, Vermittlungsstelle
 
 Abschnitt 5
Meldungen, Dokumentation,
Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
§ 13Meldungen, Begleitpapiere vermittlungspflichtiger Organe
§ 13aDokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 13bMeldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
§ 13cRückverfolgungsverfahren bei Geweben
§ 14Datenschutz
§ 15Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
 
 Abschnitt 5a
Richtlinien zum Stand
der Erkenntnisse der medizinischen
Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
§ 16Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
§ 16aVerordnungsermächtigung
§ 16bRichtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
 
 Abschnitt 6
Verbotsvorschriften
§ 17Verbot des Organ- und Gewebehandels
 
 Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 18Organ- und Gewebehandel
§ 19Weitere Strafvorschriften
§ 20Bußgeldvorschriften
 
 Abschnitt 8
Schlussvorschriften
§ 21Zuständige Bundesoberbehörde
§ 22Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
§ 23Bundeswehr
§ 24Änderung des Strafgesetzbuches
§ 25Übergangsregelungen
§ 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten