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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 2 zur Transportgenehmigungsverordnung

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1996, 1419 - 1420
Diese Anlage enthält den Vordruck*) zur Erteilung einer Transportgenehmigung (§ 8 Abs. 3).
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*)
Hinweise zur Gestaltung des Vordrucks
1.
Der Vordruck ist verkleinert wiedergegeben und in dieser Größe weder maschinenlesbar noch mit Schreibmaschine oder EDV zu beschriften. Zur ordnungsgemäßen Verwendung ist der Vordruck auf das Format DIN A 4 im Verhältnis 84:100 zu vergrößern.
2.
Sämtliche Feldbegrenzungen und Rasterflächen sind im Farbton HKS 6 N zu drucken. Die Rasterflächen dürfen 60% vom Volltonwert nicht überschreiten. Sämtliche Schriften, Nummern und der Passer sind schwarz zu drucken.
... (nicht darstellbares Formblatt)