Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1996, 1419 - 1420
Diese Anlage enthält den Vordruck*) zur Erteilung einer Transportgenehmigung (§ 8 Abs. 3).
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- *)
- Hinweise zur Gestaltung des Vordrucks
- 1.
- Der Vordruck ist verkleinert wiedergegeben und in dieser Größe weder maschinenlesbar noch mit Schreibmaschine oder EDV zu beschriften. Zur ordnungsgemäßen Verwendung ist der Vordruck auf das Format DIN A 4 im Verhältnis 84:100 zu vergrößern.
- 2.
- Sämtliche Feldbegrenzungen und Rasterflächen sind im Farbton HKS 6 N zu drucken. Die Rasterflächen dürfen 60% vom Volltonwert nicht überschreiten. Sämtliche Schriften, Nummern und der Passer sind schwarz zu drucken.
