Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Erster Abschnitt
 Allgemeine Vorschriften
  § 1Genehmigungspflicht, Anwendungsbereich
  § 2Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
 Anforderungen an die Fach- und Sachkunde des Einsammlers und Beförderers
  § 3Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
  § 4Anforderungen an das sonstige Personal
  § 5Anforderungen an beauftragte Dritte
  § 6Anforderungen an die Fortbildung
Dritter Abschnitt
 Antrag und Unterlagen, Transportgenehmigung
  § 7Antrag und Unterlagen
  § 8Transportgenehmigung
  § 9Lesbarkeit und Dokumentenechtheit
Vierter Abschnitt
 Schlußvorschriften
  § 10Übergangsvorschrift
  § 11(aufgehoben)
  § 12Ordnungswidrigkeiten
  § 13Inkrafttreten