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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zweite Verordnung zur Übertragung von unternehmensbezogenen Aufgaben nach dem Treuhandgesetz und von Unternehmensbeteiligungen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Zweite Treuhandunternehmensübertragungsverordnung - 2. TreuhUntÜV)
§ 2 Übertragung von Unternehmensbeteiligungen

(1) Die Geschäftsanteile der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 38419 eingetragenen DUHO Verwaltungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Berlin werden mit Wirkung vom 31. Juli 1996 auf den Bund übertragen.
(2) Die Geschäftsanteile der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben an den in der Anlage bezeichneten Gesellschaften werden mit Wirkung vom 1. August 1996 auf die DUHO Verwaltungs-Gesellschaft mbH übertragen.