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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz - TrZollG)
Inhaltsübersicht 

 §§
Begriffsbestimmungen1
Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung2
Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung3
Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung4
Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung5
Vereinfachte Zollanmeldung6
Einfuhrhöchstmengen7
Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten8
Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung9
Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten10
Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen11
Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung12
Beendigung der Truppenverwendung13
Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland14
Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung15
Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung16
Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung17
Rationsmengen18
Abgabenschuld, Abgabenschuldner19
Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung20
Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere21
Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten22
Vertretung23
Übergangs- und Schlussvorschriften24
Ermächtigungen25
Ordnungswidrigkeiten26