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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Geltung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen für das Informationszentrum der Vereinten Nationen in Bonn
Art 1 

Die durch Notenwechsel vom 10./23. September 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen abgeschlossene Vereinbarung über die Geltung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen für das Informationszentrum der Vereinten Nationen in Bonn wird hiermit in Kraft gesetzt. Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.