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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses (Uniformverordnung - UnifV)
§ 1 Grundsatz

Früheren Soldatinnen und früheren Soldaten kann für die in § 3 genannten Anlässe das Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstes genehmigt werden.