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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Juni 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Art 1 

Dem in Bonn am 20. Juni 1996 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den vereinten Nationen und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.