Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen (Unterlagen-Bergverordnung - UnterlagenBergV) § 4Titel der Karten und Lagerisse
Der Titel der Karten und Lagerisse muß enthalten
1.
die Art und den Namen der Berechtigung,
2.
die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht,