Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 28
Inkrafttreten
(1) § 14 Abs. 7 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1966 in Kraft.
zum Seitenanfang
Datenschutz