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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 5a Überbrückungsgeld

Anspruchsberechtigte Familienangehörige im engeren Sinne erhalten bei Entlassung des Wehrpflichtigen nach einem Grundwehrdienst von mindestens einem Monat ein Überbrückungsgeld. Das Überbrückungsgeld beträgt für die Ehefrau oder für den Lebenspartner 358 Euro und für jedes Kind 102,50 Euro. Es wird für die gesamte Dauer des Grundwehrdienstes nur einmal gewährt.