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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
§ 10 Kaufkraftausgleich

Die Leistungen nach den §§ 11 sowie 15 bis 19 unterliegen dem Kaufkraftausgleich in entsprechender Anwendung von § 55 des Bundesbesoldungsgesetzes, wenn auch die Besoldung der an demselben Dienstort stationierten Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit dem Kaufkraftausgleich unterliegt.