Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik
Für Zwecke der Umweltpolitik und zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Berichtspflichten werden Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.
zum Seitenanfang
Datenschutz