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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2024, 2025 und 2026 (Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung - UStSchlFestV)
§ 4 Aufteilung der Merkmale bei Gebietsstandsänderung

Die Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.