Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2024, 2025 und 2026 (Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung - UStSchlFestV) § 7Inkrafttreten; Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.