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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung*) (UV-Schutz-Verordnung - UVSV)
Anlage 7 (zu § 7 Absatz 1)
Hinweise im Geschäftsraum und in der Kabine

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1426)

Aushang im Geschäftsraum:
Personen, die das UV-Bestrahlungsgerät (Solarium) nicht nutzen, sollen in der Kabine nicht anwesend sein, wenn das Solarium betrieben wird. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes vom Besuch eines Solariums zu Bräunungszwecken abzuraten:
Sie können überhaupt nicht bräunen, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, wenn Sie der Sonne oder künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind (Hauttyp I);
Sie bekommen leicht einen Sonnenbrand, wenn Sie der Sonne oder künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind (Hauttyp II);
Ihre natürliche Haarfarbe ist rötlich;
Ihre Haut neigt zur Bildung von Sommersprossen oder Sonnenbrandflecken;
Ihre Haut weist mehr als 40 bis 50 Pigmentmale (Muttermale und Leberflecke) auf;
Ihre Haut weist auffällige (atypische) Leberflecke (asymmetrisch, unterschiedliche Pigmentierung, unregelmäßige Begrenzung) auf;
Ihre Haut weist auffällige, scharf begrenzte entfärbte Bereiche auf (Scheckhaut);
Sie leiden aktuell unter einem Sonnenbrand;
Sie hatten als Kind häufig einen Sonnenbrand;
Ihre Haut zeigt Vorstufen von Hautkrebs oder es liegt oder lag eine Hautkrebserkrankung vor;
bei Ihren Verwandten ersten Grades (Ihren Eltern oder Ihren Kindern) ist schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) aufgetreten;
Sie neigen zu krankhaften Hautreaktionen infolge von UV-Bestrahlung;
Sie leiden an Hautkrankheiten;
Sie verwenden Kosmetika, die zu fotoallergischen und fototoxischen Reaktionen führen können;
Sie nehmen Medikamente ein, die als Nebenwirkung die UV-Empfindlichkeit Ihrer Haut erhöhen;
Ihr Immunsystem ist krankheitsbedingt geschwächt.
Im Zweifelsfall holen Sie ärztlichen Rat ein.
Aushang in der Kabine:
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wird empfohlen:
Verwenden Sie keine Sonnenschutzmittel oder Produkte, die die Bräunung beschleunigen.
Entfernen Sie möglichst einige Stunden vor der Solarium-Benutzung alle Kosmetika.
Vorsicht bei der Einnahme von Medikamenten. Einige haben die Nebenwirkung, die UV-Empfindlichkeit Ihrer Haut zu erhöhen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Tragen Sie während der Solarium-Benutzung den Ihnen ausgehändigten Augenschutz (UV-Schutzbrille). Kontaktlinsen und Sonnenbrillen sind kein Ersatz für die UV-Schutzbrille.
Halten Sie die empfohlenen Bestrahlungszeiten und -pausen Ihres individuell erstellten Dosierungsplans ein. Der Dosierungsplan gilt nur für das ausgewählte Solarium und ist Ihrem Hauttyp angepasst.
Benutzen Sie ein Solarium höchstens einmal pro Tag. Am gleichen Tag sollten Sie weder vorher noch nachher ein natürliches Sonnenbad nehmen.
Vermeiden Sie Sonnenbrand (Hautrötung oder Blasen). Ein Sonnenbrand kann einige Stunden nach der Solarien-Benutzung auftreten. Falls ein Sonnenbrand auftritt, sollten keine weiteren Bestrahlungen bis zur vollständigen Abheilung des Sonnenbrands stattfinden. Holen Sie ärztlichen Rat ein. Mit der Bestrahlung sollte erst nach Befragen einer Ärztin oder eines Arztes wieder begonnen werden.
Treten unerwartete Effekte, wie beispielsweise Juckreiz, Brennen oder ein Spannungsgefühl innerhalb von 48 Stunden nach einer Bestrahlung auf, sollten Sie vor weiteren Bestrahlungen ärztlichen Rat einholen.
Halten Sie den empfohlenen Abstand zum Solarium ein.
Benutzen Sie das Solarium nicht, wenn Sie Beschädigungen am Gerät feststellen.
Bei Bedarf/Bei Interesse können Sie gerne eine persönliche Beratung von unserem qualifizierten Fachpersonal erhalten.