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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz - VerdStatG)
§ 1 Zwecke der Verdienststatistik

Für Zwecke wirtschafts- und sozialpolitischer Planungsentscheidungen, insbesondere zur regelmäßigen Evaluierung des gesetzlichen Mindestlohns, sowie zur Erfüllung von Berichtspflichten nach dem Recht der Europäischen Union wird eine Bundesstatistik der Arbeitsverdienste und der Struktur der Arbeitskosten durchgeführt.