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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Vergolder/zur Vergolderin
§ 9 Aufhebung der Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Vergolder/Vergolderin sind nicht mehr anzuwenden.