Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel* (Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung - VerkEHKflAusbV)
§ 21 Prüfungsbereiche von Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Verkauf und Werbemaßnahmen,
2.
Warenwirtschaft und Kalkulation sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.