Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel* (Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung - VerkEHKflAusbV) § 21Prüfungsbereiche von Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: