zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verkehrsfinanzgesetz 1955
Art 1
Das Gesetz tritt - soweit nicht in den Artikeln 2 bis 4 für die Abschnitte I bis III etwas anderes bestimmt ist - am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular