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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz)
§ 12
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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