Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über Vermögensanlagen (Vermögensanlagengesetz - VermAnlG)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§  1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§  2Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen
§  2aBefreiungen für Schwarmfinanzierungen
§  2bBefreiungen für soziale Projekte
§  2cBefreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften
§  2dWiderrufsrecht
§  3Aufsicht, Anordnungsbefugnis
§  4Verschwiegenheitspflicht
§  5Bekanntgabe und Zustellung
§  5aLaufzeit von Vermögensanlagen
§  5bNicht zugelassene Vermögensanlagen
§  5cMittelverwendungskontrolle


Abschnitt 2
Verkaufsprospekt,
Vermögensanlagen-Informationsblatt
und Information der Anleger

Unterabschnitt 1
Pflichten des Anbieters

§  6Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts
§  7Inhalt des Verkaufsprospekts; Verordnungsermächtigung
§  8Billigung des Verkaufsprospekts
§  8aGültigkeit des Verkaufsprospekts
§  9Frist und Form der Veröffentlichung
§ 10Mitteilung der Beendigung des öffentlichen Angebots und der vollständigen Tilgung
§ 11Veröffentlichung ergänzender Angaben
§ 11aVeröffentlichungspflichten nach Beendigung des öffentlichen Angebots; Verordnungsermächtigung
§ 12Werbung für Vermögensanlagen
§ 13Vermögensanlagen-Informationsblatt
§ 13aFrist und Form der Veröffentlichung eines Vermögensanlagen-Informationsblatts
§ 14Hinterlegung des Verkaufsprospekts und des Vermögensanlagen-Informationsblatts und Form der Einreichung bei der Bundesanstalt
§ 15Anlegerinformation


Unterabschnitt 2
Befugnisse der Bundesanstalt

§ 15aZusätzliche Angaben
§ 16Untersagung von Werbung
§ 17Untersagung der Veröffentlichung
§ 18Untersagung des öffentlichen Angebots
§ 19Auskunftspflicht gegenüber der Bundesanstalt


Unterabschnitt 3
Haftung

§ 20Haftung bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt
§ 21Haftung bei fehlendem Verkaufsprospekt
§ 22Haftung bei unrichtigem oder fehlendem Vermögensanlagen-Informationsblatt


Abschnitt 3
Rechnungslegung und Prüfung

§ 23Erstellung und Offenlegung von Jahresberichten
§ 24Inhalt von Jahresabschlüssen und Lageberichten
§ 25Prüfung und Bestätigung des Abschlussprüfers
§ 26Verkürzung der handelsrechtlichen Offenlegungsfrist


Abschnitt 4
Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung

§ 26aSofortiger Vollzug
§ 26bBekanntmachung von Maßnahmen
§ 26cBekanntmachung von Bußgeldentscheidungen


Abschnitt 5
Gebühren,
Straf-, Bußgeld- und
Ordnungsgeldbestimmungen
sowie Übergangsvorschriften

§ 27(weggefallen)
§ 28Strafvorschriften
§ 29Allgemeine Bußgeldvorschriften
§ 30Bußgeldvorschriften zur Rechnungslegung
§ 31Ordnungsgeldvorschriften
§ 32Übergangsvorschriften