(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2314)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
Bewertung und Note der Prüfungsleistungen in den folgenden Handlungsbereichen:
- a)
Steuerung und Führung im Unternehmen,
- b)
Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden,
- c)
Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
- aa)
mündlich: Gesprächssimulation, Fachgespräch und Präsentation,
- bb)
schriftlich,
- d)
Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte (gewählter Qualifikationsschwerpunkt nach § 3 Absatz 4),
- e)
gewählter Handlungsbereich, sowohl schriftlich als auch mündlich (gewählter Handlungsbereich nach § 3 Absatz 5),
- 2.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 3.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 4.
die Gesamtnote in Worten,
- 5.
Befreiungen nach § 7,
- 6.
Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 12 Absatz 1.