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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die pauschale Erstattung der Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung aufgrund der Übernahme der Versorgungslast für frühere Beamte und vergleichbare Personengruppen im Beitrittsgebiet (Versorgungslast-Erstattungsverordnung)
§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.