(1) Dieses Gesetz regelt die Bekämpfung von Tierseuchen. § 79a bleibt unberührt.
(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.
- Tierseuchen:Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf
- a)
- Tiere oder
- b)
- Menschen (Zoonosen)
übertragen werden können; - 2.
- Haustiere:vom Menschen gehaltene Tiere einschließlich der Bienen und des Gehegewildes, jedoch ausschließlich der Fische;
- 3.
- Vieh:folgende Haustiere:
- a)
- Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide,
- b)
- Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,
- c)
- Schafe und Ziegen,
- d)
- Schweine,
- e)
- Hasen, Kaninchen,
- f)
- Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln,
- g)
- Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild),
- h)
- Kameliden;
- 4.
- Fische:Fische in allen Entwicklungsstadien einschließlich der Eier und des Spermas, die
- a)
- ständig oder zeitweise im Süßwasser leben oder
- b)
- im Meerwasser oder Brackwasser gehalten werden;
als Fische in diesem Sinne gelten auch Neunaugen (Cyclostomata), Zehnfußkrebse (Dekapoden) und Weichtiere (Molluska); - 5.
- verdächtige Tiere:seuchenverdächtige und ansteckungsverdächtige Tiere;
- 6.
- seuchenverdächtige Tiere:Tiere, an denen sich Erscheinungen zeigen, die den Ausbruch einer Tierseuche befürchten lassen;
- 7.
- ansteckungsverdächtige Tiere:Tiere, die nicht seuchenverdächtig sind, bei denen aber nicht auszuschließen ist, dass sie den Ansteckungsstoff aufgenommen haben;
- 8.
- Mitgliedstaat:Staat, der der Europäischen Union angehört;
- 9.
- Drittland:Staat, der der Europäischen Union nicht angehört;
- 10.
- innergemeinschaftliches Verbringen:jedes Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat und nach einem anderen Mitgliedstaat sowie das Verbringen im Inland zum Zwecke des Verbringens nach einem anderen Mitgliedstaat;
- 11.
- Einfuhr:Verbringen aus einem Drittland in die Europäische Union;
- 12.
- Ausfuhr:Verbringen aus dem Inland in ein Drittland.
