Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Bekämpfung von Tierseuchen
1.
das Halten, Verbringen und Abgeben von Tieren,
2.
das Verbringen, Abgeben und Verwerten toter Tiere und von Teilen, Erzeugnissen, Rohstoffen oder Abfällen von Tieren sowie
3.
das Herstellen, Verarbeiten oder Bearbeiten von Erzeugnissen tierischer Herkunft
von einer Zulassung oder Registrierung des Betriebs abhängig zu machen sowie das Nähere über die Zulassung oder Registrierung einschließlich des Verfahrens und des Ruhens der Zulassung zu regeln.