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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer (Verbrauch-und-Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung - VStDÜV)
§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
1.
Erklärungen: Steuererklärungen oder sonstige Erklärungen, Steueranmeldungen, Anträge, Anzeigen, Mitteilungen, Nachweise oder sonstige für das Verfahren erforderliche Daten;
2.
zuständiges Hauptzollamt: das jeweils zuständige Hauptzollamt nach den Gesetzen oder Verordnungen nach § 1 Absatz 1.