(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2987)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name, Geburtsort und Geburtsdatum der zu prüfenden Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 6,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
zum Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“
- a)
Benennung dieses Prüfungsteils und zusammengefasste Bewertung in Punkten und als Note sowie
- b)
Benennung der beiden schriftlichen Situationsaufgaben und jeweilige Bewertung in Punkten,
- 2.
zum Prüfungsteil „Betriebliches Management“
- a)
Benennung dieses Prüfungsteils und zusammengefasste Bewertung in Punkten und als Note,
- b)
Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung der schriftlichen Situationsaufgabe in Punkten sowie
- c)
Benennung des Themas der Simulation und Reflexion eines Konfliktgesprächs und Bewertung der Simulation und Reflexion in Punkten,
- 3.
zum Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“
- a)
Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung in Punkten und als Note sowie
- b)
Benennung der Funktion der zu prüfenden Person im veranstaltungstechnischen Projekt nach § 17 Absatz 2 und Titel des veranstaltungstechnischen Projekts nach § 18 Absatz 3 Nummer 1,
- 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
die Gesamtnote in Worten,
- 7.
Befreiungen nach § 21.