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Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

VwVfRÄndG

Ausfertigungsdatum: 02.05.1996

Vollzitat:

"Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 2. Mai 1996 (BGBl. I S. 656)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 21. 5.1996 +++)
Der Bundestag hat mit zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Art 1 bis 5 (weggefallen)

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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Art 6 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.
(2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.